1. ALLGEMEIN
Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen von Marie Luise Bonner, Corinne Lins und Gitti Zeitlhofer, nachfolgend Yoga Feldkirch genannt. Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung akzeptiert die Kundin/der Kunde diese Geschäftsbedingungen vorbehaltlos.
Yoga Feldkirch bietet: Unterricht von Yoga im Rahmen von Kursen, Seminaren, Workshops und Privatstunden
2. NUTZUNGSRECHT
Alle Leistungen von Yoga Feldkirch stehen grundsätzlich allen Interessierten offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inan- spruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Sofern für eine bestimmte Leistung besondere persönliche Be- dingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von der Kundin/dem Kunden erfüllt werden. Yoga Feldkirch behält sich vor, Interessierte vor Erbringung der Leistung ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. das Vertragsverhältnis wegen Nichterfüllung von Teilnahmevoraussetzungen nachträglich zu kündigen.
3. BEDINGUNGEN FÜR DEN UNTERRICHT VON YOGA
Folgende Bedingungen gelten für Kurse, Seminare und Workshops, die von Yoga Feldkirch durchgeführt werden.
3.1. Voraussetzungen
Jede Kundin/jeder Kunde erklärt verbindlich mit ihrer/seiner Anmeldung, dass sie/er physisch gesund und psychisch stabil sowie den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen ist. Die angebo- tenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilungsprogramm. Sie ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Im Zweifelsfall ist eine Ärztin/ein Arzt zu konsultieren.
3.2. Vertragslaufzeit, Kursdauer, Angebot
Die Vertragsdauer läuft auf bestimmte Zeit und endet automatisch mit Auslaufen des gebuchten Kurses bzw. mit der gebuchten Einheit.
Das Kursjahr von Yoga Feldkirch besteht aus Frühjahr / Sommer-Semesterkursen (ca. von Feber bis Juni) und Herbst /Winter-Semesterkursen (von September bis ca. Jänner / Feber) und aus dem »Sommerbetrieb» (im Juli, August, September).
Es ist möglich, in einen bereits laufenden Kurs einzusteigen, sofern ein Platz frei ist. In diesem Fall wird der Kurs- beitrag anteilig verrechnet.
Einzelstunde: Teilnahme an einer einzelnen Unterrichtseinheit
Yoga in der Schwangerschaft: Teilnahme an 10 fortlaufenden Einheiten in wöchentlichem Abstand (an 11 aufeinan- der folgenden Wochen gültig).
Semesterkurs: Herbst-Wintersemester bzw. Frühjahr-Sommersemester
Seminare / Workshops: spezielle Unterrichtseinheiten, die unter einem bestimmten Thema stehen und von unter- schiedlicher Dauer sind
Sommerbetrieb: In den Ferienmonaten Juli, August und September bieten wir ein reduziertes Programm an, das von Jahr zu Jahr variieren kann.
3.3. ANMELDUNG
Die verbindliche Anmeldung zu Leistungen von Yoga Feldkirch hat schriftlich per E-Mail oder telefonisch zu erfolgen. Anmeldungen sind nur bei der Kursleiterin des betreffenden Kurses möglich. Auf eine schriftliche oder mündliche Kursanmeldung erhält die Kundin/der Kunde ein Bestätigungs-E-Mail. Der Kursplatz wird xiert, sobald die Zahlung des gesamten Kursbetrags bei der betreffenden Kursleiterin eingegangen ist.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bzw. der Zahlung berücksichtigt. Mit der Anmelde- bestätigung von Yoga Feldkirch per E-Mail kommt das Vertragsverhältnis rechtswirksam zustande. Kann eine Anmel- dung nicht berücksichtigt werden, so wird dies der/dem InteressentIn unverzüglich mitgeteilt.
Es werden ausnahmslos nur Anmeldungen volljähriger Personen angenommen. Minderjährige werden durch Ihre Eltern vertreten.
3.4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn zu überweisen. Spätestens wird der vereinbarte Kurs- oder Einzelstundenbeitrag vor Beginn der ersten Kurseinheit direkt bei der Kursleiterin in bar entrichtet. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung auf die bekannt gegebene Bankverbindung zu überweisen.
Zahlungsverzug tritt ein, wenn die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen wird. Etwaige Bearbei- tungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt die Kundin/der Kunde in vollem Umfang. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Kursleiterin von Yoga Feldkirch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kursplatz an andere Personen weiterzugeben.
3.5. TEILNAHMEOBLIEGENHEIT, AUSSCHLUSS
Die TeilnehmerInnen sind zur regelmäßigen und konstruktiven Teilnahme am Kurs aufgerufen. Absenzen liegen aus- nahmslos im Verantwortungsbereich der TeilnehmerInnen und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren. Ein ggf. zu verantwortender Schaden ist von den betreffenden TeilnehmerInnen zu ersetzen.
3.6. VERSÄUMTE STUNDEN
Während der Dauer eines Kurses besteht die Möglichkeit, versäumte Einheiten in anderen Kursen der jeweiligen Kursleiterin, in denen noch Platz ist, nachzuholen.
3.7. EINTREFFEN VOR DER KURSEINHEIT
Um ein rechtzeitiges Eintreffen wird gebeten, damit die bereits anwesenden KursteilnehmerInnen nicht gestört wer- den. Der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten ist für alle TeilnehmerInnen nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
3.8. UMBUCHUNGEN
Wurde ein Kurs gebucht, ist es bis eine Woche vor Beginn möglich, kostenlos in einen anderen Kurs umzubuchen, sofern dort ein freier Platz ist. Spätere Umbuchungen (ab sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn) können nicht mehr berücksichtigt werden.
3.9. STORNIERUNG DER ANMELDUNG, RÜCKTRITTSMODALITÄTEN
Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (E-Mail, Post, keine SMS) akzeptiert und schriftlich bestätigt.
Bei Stornierung der Anmeldung bis zwei Wochen vor Veranstaltungstermin wird keine Stornogebühr erhoben. Bei Stornierung im Zeitraum von 14 bis sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent des Rechnungsbetrages fällig. Bei späteren Absagen (ab sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird die gesamte Teilnahmegebühr verrechnet. Dies gilt auch dann, wenn die / der TeilnehmerIn dem Kurs ohne zeitgerechte Abmeldung einfach fernbleibt.
Sollte es notwendig werden, die Einzahlung des Kursbeitrages mittels Mahnung einfordern zu müssen, werden zusätzlich Mahn- bzw. Bearbeitungskosten (7,– / gebuchtem Kurs) und Einschreibegebühr verrechnet. Auch Stornobeiträge werden mittels Mahnverfahren eingefordert.
Ein/e ErsatzteilnehmerIn kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden, und dies ersetzt die Stornogebühr.
Sollte im Laufe eines Kurses eine gravierende gesundheitliche Beeinträchtigung auftreten, die die weitere Teilnahme unmöglich macht, stellt Yoga Feldkirch gegen Vorlage eines ärztliches Attests einen Gutschein über den Wert der ab dem Zeitpunkt der Vorlage ausständigen Kursstunden aus. Dieser ist unbeschränkt gültig und nicht übertragbar.
3.10. ÜBERTRAGBARKEIT DES KURSPLATZES
Wenn ein Kurs aus beru ichen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr besucht werden kann, besteht einmalig die Möglichkeit, den Kursplatz einer anderen Person zu übertragen. Für einzelne versäumte Stunden ist das nicht möglich.
3.11. DURCHFÜHRUNG VON VERANSTALTUNGEN, ABSAGE, ABBRUCH, ÄNDERUNGEN
Im Hinblick auf die Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards für Kurse, Seminare und Workshops ist die Zahl der TeilnehmerInnen begrenzt.
Die Durchführung eines Kurses ist an das Erreichen einer Mindest-TeilnehmerInnenzahl zu einem bestimmten Stichtag gebunden. Bei einer geringeren Anmeldezahl kann der Kurs verändert, verschoben oder abgesagt werden. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden in voller Höhe erstattet oder es kann auf Wunsch der Kundin/des Kunden eine Umbuchung auf einen anderen Kurs erfolgen. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Yoga Feldkirch behält sich vor, eine Kurseinheit bzw. einen ganzen Kurs aus wichtigem Grund kurzfristig zu verschie- ben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Im Falle der Absage oder Verschiebung werden bereits entrichtete Gebühren in voller Höhe, bei einer Unterbrechung in anteiliger Höhe, erstattet. Falls ein ganzer Kurs betroffen ist, kann auf KundInnenwunsch optional auch eine Umbuchung erfolgen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird nicht begründet.
Yoga Feldkirch weist darauf hin, dass Inhalt und Ablauf von Kursen oder die/der YogalehrerIn bei Erfordernis kurz- fristig – bei grundsätzlicher Wahrung des Gesamtcharakters des Kurses – geändert werden kann. Dies berechtigt die/den TeilnehmerIn nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Ein Schadenersatzanspruch wird ausgeschlossen.
3.12. HAFTUNG VON YOGA FELDKIRCH
Die Haftung von Yoga Feldkirch und seiner YogalehrerInnen für Personen-, Vermögens- und Sachschäden be- schränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet Yoga Feldkirch nicht.
Eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld wird ebenfalls aus- geschlossen.
Die Inanspruchnahme von Leistungen von Yoga Feldkirch erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Yoga Feld- kirch wird diesbezüglich von jeglichen Haftungsansprüchen freigestellt, es haftet mithin nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von KundInnen.
Jede Kundin/jeder Kunde erklärt verbindlich mit der Anmeldung, dass sie/er eine persönliche Haftpflicht- und Unfallversicherung besitzt. Yoga Feldkirch lehnt jegliche Haftung gegenüber KundInnen und Dritten ab.
Die KursleiterInnen von Yoga Feldkirch führen die einzelnen Leistungen professionell und gewissenhaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Ausführung durch und sind dabei um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und der im Rahmen ihrer Leistungen zur Verfügung gestellten Daten und Informationen bemüht. Eine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann jedoch nicht über- nommen werden. Haftungsansprüche gegenüber Yoga Feldkirch, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Yoga Feldkirch kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle KundInnen tragen die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Dienstleistungen von Yoga Feldkirch und kommen für verursachte Schäden selbst auf. Eltern haften für ihre Kinder.
3.13. GESUNDHEITSZUSTAND DER TEILNEHMERINNEN
Die TeilnehmerInnen versichern, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden und dass dem Ausführen der Yogaübungen keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Chronische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie andere körperliche oder psychische Leiden, die die/den TeilnehmerIn in ihrer/seiner Yogapraxis beeinflussen könnten, sind der/dem KursleiterIn jeweils vor Stundenbeginn mitzuteilen. Auch Schwangerschaft ist der/dem KursleiterIn jeweils vor Stundenbeginn bekanntzugeben.
4. HAUSORDNUNG
Die KundInnen haben sich nach den Weisungen der Kursleiterin von Yoga Feldkirch zu richten. Yoga Feldkirch ist berechtigt, eine Kundin/einen Kunden bei einem groben Verstoß gegen die Hausordnung, die Anstandsregeln oder die allgemeinen Hygienevorschriften, fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird der schon bezahlte Beitrag nicht zurückerstattet. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
5. VERSCHWIEGENHEIT, DATENSCHUTZ
Personen- und rmenbezogene KundInnendaten werden unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Im Zuge der Teilnahme am Yogaunterricht bekannt gewordene vertrauliche Informationen der KundInnen werden streng vertraulich behandelt.
6. PANDEMIE, EPIDEMIE UND IN FÄLLEN HÖHERER GEWALT
Kursfortführung und Stattfinden von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen im Epidemiefall, Pandemiefall und in Fällen höherer Gewalt: Aufgrund derzeitiger oder zukünftiger Einschränkungen wegen der Covid19 Pandemie, ist Yoga Feldkirch berechtigt, die Kurse entsprechend anzupassen. Im Falle einer Covid 19 Zugangsbeschränkung der Kursräumlichkeiten während eines laufenden Kurses, erhält der Teilnehmer alternativ einen gratis Zugang zu den Online Kursen von Yoga Feldkirch, so werden die Kurse online weitergeführt und auch Workshops, Seminare und Veranstaltungen finden online statt. Genaue Informationen werden in diesem Fall allen Teilnehmerinnen so rasch wie möglich bekanntgegeben. Die Online-Durchführung ersetzt in den angegebenen Fällen die persönliche Durchführung von Kursen/Workshops/Seminaren/Veranstaltungen der Yogastunden zu 100 %. Es besteht deshalb kein Anspruch auf eine Refundierung der Kurskosten.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise un- wirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel). An Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere ange- messene Regelung, welche wirtschaftlich im Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht im Gerichtssprengel Feldkirch.